{"id":72,"date":"2025-10-25T10:37:19","date_gmt":"2025-10-25T08:37:19","guid":{"rendered":"https:\/\/minziro.net\/?page_id=72"},"modified":"2025-10-25T10:37:19","modified_gmt":"2025-10-25T08:37:19","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/minziro.net\/?page_id=72","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Minziro Entwicklungsverein e.V.&#8220;.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Neustadt-Hambach und wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;2 Zweck des Vereins<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ziele des Vereins sind:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00f6rderung von Entwicklungs- bzw. Selbsthilfeprojekten in Minziro\/ Tansania.<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung der Menschen aus Minziro\/Tansania, insbesondere der bed\u00fcrftigen Menschen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vereinszweck soll verwirklicht werden durch:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bereitstellung der finanziellen Mittel, die durch Beitr\u00e4ge, Spenden, Erl\u00f6se aus Aktionen, Zusch\u00fcsse und sonstige Zuwendungen eingenommen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Vermitteln von Patenschaften.<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung von Sachmitteln, Zuwendungen und medizinische Hilfsmittel.<\/li>\n\n\n\n<li>Werben f\u00fcr Entwicklungshelfer, die in Projektgebiet t\u00e4tig sein wollen z.B. als Lehrer.<\/li>\n\n\n\n<li>Planung und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen: Seminare, Informationsveranstaltungen , Konzerte, Ausstellungen, Vortr\u00e4ge, Feste, usw.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00f6ffentlichkeitsarbeit.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Finanzielle Mittel, etwaige Gewinne und Verm\u00f6genswerte d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln und bei ihrem Ausscheiden oder der Liquidation des Vereins keinerlei R\u00fcckverg\u00fctungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein bringt die Mittel f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben vor allem auf durch:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Erhebung von Vereinsbeitr\u00e4gen<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden und Stiftungen<\/li>\n\n\n\n<li>Zusch\u00fcsse und Veranstaltungen<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;4 Mitgliedschaft<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die sich mit dem Ziel des Vereins &#8222;Minziro Entwicklungsverein e.V.&#8220; identifiziert.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Aufnahmegesuch erfolgt schriftlich beim Verein. \u00fcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Austritt<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss<\/li>\n\n\n\n<li>Tod bei nat\u00fcrlichen Personen<\/li>\n\n\n\n<li>Aufl\u00f6sung bei juristischen Personen<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt ist dem Verein schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Ausschluss ist nur durch Beschluss des Vorstands m\u00f6glich. Er bedarf der Zweidrittelmehrheit des Vorstands. Gegen diesen Beschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden, die mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder \u00fcber den Ausschluss entscheidet.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, ist eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Ma\u00dfe gef\u00f6rdert haben, k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge und den Zahlungsmodus f\u00fcr ordentliche Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;5 Organe des Vereins<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;6 Mitgliederversammlung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung besteht aus Vereinsmitgliedern.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme des Finanzberichts und des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung der Vorstandschaft,<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung der Vereinsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung von Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe eines Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt. Zur Mitgliederversammlung l\u00e4dt der Vorsitzende unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich ein. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, kann die Versammlung einen Versammlungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes anwesende Vereinsmitglied, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat eine Stimme.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00fcber die Mitgliederversammlung werden Niederschriften angefertigt, die vom Vorsitzenden und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;7 Der Vorstand<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Kassenwart und<\/li>\n\n\n\n<li>dem Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Der Vorstand wird grunds\u00e4tzlich per Akklamation gew\u00e4hlt, es sei denn, dass einer der anwesenden Mitglieder geheime Wahl verlangt. Nach Ende der Wahlperiode f\u00fchrt der Vorstand die Gesch\u00e4fte bis zur Neuwahl weiter. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Ihm werden lediglich seine durch den Vereinszweck bedingten Auslagen erstattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand des Vereins nach \u00a7\u00a026 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind damit jeweils einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu vertreten. Sie f\u00fchren die laufenden Gesch\u00e4fte. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur t\u00e4tig werden darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Der Vorstand ist berechtigt, Vollmachten zur Vornahme von Rechtsgesch\u00e4ften und Rechtshandlungen f\u00fcr den Verein auf einen geeigneten Vertreter zu \u00fcbertragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder des Vorstands dies verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstands ist beschlussf\u00e4hig, wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Vorstands anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand beruft nach Bedarf Beisitzer, die den Vorstand beraten.<\/li>\n\n\n\n<li>Falls im Laufe des Gesch\u00e4ftsjahres mehr als ein Vorstandsmitglied ausscheidet, wird innerhalb vom zwei Monaten eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern zum Zwecke der Neuwahl einberufen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;8 Kassenpr\u00fcfer<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00fcber die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren zu w\u00e4hlen. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit einer mit dieser Zielsetzung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Liquidation wird von dem Vorstand durchgef\u00fchrt, soweit nicht durch die Mitgliederversammlung, welche \u00fcber die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dft, andere Personen als Liquidatoren bestellt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Liquidatoren haben die laufenden Gesch\u00e4fte zu beenden, die Forderungen einzuziehen und Verpflichtungen zu erf\u00fcllen. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Deutsch-Tansanischen Freundeskreis e. V. in M\u00fcnchen, mit der Ma\u00dfgabe, Projekte zur Selbsthilfe in Tansania zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7&nbsp;10 Inkrafttreten der Satzung<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Satzung tritt mit der Gr\u00fcndung des Vereins in Kraft. Die Satzung wurde heute von den unten aufgef\u00fchrten Gr\u00fcndungsmitgliedern beschlossen:<\/p>\n\n\n\n<p>Neustadt-Hambach, den 06.06.2008, am 15.11.2013 und am 02.06.2018 ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00fcndungsmitglieder: Dominic Lukwata, Dr. Kizito Ssamula Mukasa, Fritz Facklam, Christof Miszori, Anne Lukwata, Stefan Gutting, Gottfried B\u00f6hm<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7&nbsp;2 Zweck des Vereins \u00a7&nbsp;3 Gemeinn\u00fctzigkeit \u00a7&nbsp;4 Mitgliedschaft \u00a7&nbsp;5 Organe des Vereins \u00a7&nbsp;6 Mitgliederversammlung \u00a7&nbsp;7 Der Vorstand \u00a7&nbsp;8 Kassenpr\u00fcfer \u00a7&nbsp;9 Aufl\u00f6sung des Vereins \u00a7&nbsp;10 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung tritt mit der Gr\u00fcndung des Vereins in Kraft. 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